Strikte Regeln und weite Wälder: Unterwegs mit Hund im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich bietet dir mit dem Zürcher Oberland, dem Pfannenstiel und den Ufern des Zürichsees ein vielfältiges Wegenetz für Wanderungen mit Hund. Allerdings gehört Zürich zu den Kantonen mit den strengsten Hundegesetzen der Schweiz. Für dich als Besucher bedeutet das: Das Informieren vorab ist hier keine Kür, sondern Pflicht, um hohe Bussen zu vermeiden.

Die 50-Meter-Regel im Wald

Eine Zürcher Besonderheit, die viele auswärtige Gäste überrascht, ist die Ausdehnung der Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit. Vom 1. April bis zum 31. Juli gilt im Kanton Zürich eine strikte Leinenpflicht im Wald. Das Besondere: Diese Pflicht gilt auch am Waldrand bis zu einer Entfernung von 50 Metern.

Das Veterinäramt (Veta) Kanton Zürich kontrolliert diese Vorgabe zum Schutz der Wildtiere konsequent. Ausserhalb dieser Zeit muss dein Hund im Wald zwar nicht zwingend an der Leine laufen, muss aber – wie überall in der Schweiz – jederzeit unter direkter Kontrolle stehen.

Strenge Auflagen für Listenhunde (Typenliste II)

Zürich unterscheidet sehr genau zwischen verschiedenen Hundetypen. Während es für kleine Hunde (Typ I) kaum Einschränkungen gibt, ist der Kanton für Halter von Hunden der Rassetypenliste II (dazu gehören unter anderem Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und deren Mischlinge) sehr restriktiv.

Für alle Hunde dieser Typenliste gilt im gesamten Kanton Zürich eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Dies betrifft ausdrücklich auch Touristenhunde, die sich nur kurzzeitig im Kanton aufhalten. Wenn du mit einem solchen Hund anreist, musst du den Maulkorb ab der Kantonsgrenze zwingend anlegen. Eine Übersicht der betroffenen Rassen findest du auf der Seite über verbotene Hunderassen im Kanton Zürich.

Öffentlicher Verkehr und Wildruhezonen

In den Zügen des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) und den SBB-Zügen im Kantonsgebiet gibt es keine generelle kantonale Maulkorbpflicht. Hier gelten die üblichen Beförderungsbedingungen der Transportunternehmen.

Zusätzlich zur sommerlichen Leinenpflicht im Wald gibt es im Kanton Zürich markierte Wildruhezonen. Diese sind oft ganzjährig geschützt oder haben spezifische Ruhezeiten. Informiere dich vorab auf wildruhezonen.ch, um deine Route hundefreundlich zu planen.

Landwirtschaft und Herdenschutz

Obwohl Zürich ein urbaner Kanton ist, wird in den ländlichen Gebieten intensiv Landwirtschaft betrieben. Da es keine zentrale Karte für Mutterkuhweiden gibt, solltest du auf die Beschilderung der Landwirte vor Ort achten. Herdenschutzhunde sind im Kanton Zürich eher selten anzutreffen, dennoch empfiehlt sich bei Wanderungen in Grenznähe zu den Alpen ein kurzer Check auf herdenschutzschweiz.ch.

Mein Fazit: Genauigkeit schützt vor Bussen

Zürich ist kein Pflaster für «Freigeister». Die Regeln zur Leinenpflicht im Wald und die strengen Auflagen für Listenhunde werden strikt kontrolliert. Wenn du dich jedoch an die viermonatige Setzzeit-Regel hältst und die Rassenliste vorab prüfst, findest du im Zürcher Oberland oder am Zürichsee wunderbare Wege für ausgedehnte Touren.

Leave a Reply

Discover more from Mountain Paw

Subscribe now to keep reading and get access to the full archive.

Continue reading