Die beiden Appenzeller Kantone, Innerrhoden (AI) und Ausserrhoden (AR), bestechen durch ihre markante Hügellandschaft und den imposanten Alpstein. Für Wanderer mit Hund ist die Region ein unkompliziertes Ziel: Es gibt keine Rasselisten und keine generelle Leinenpflicht im Wald. Dennoch gibt es feine Unterschiede in den kantonalen Hundegesetzen, insbesondere bei der Leinenpflicht im öffentlichen Verkehr.
Die Regelungen im Überblick
| Thema | Regelung im Kanton Appenzell Ausserrhoden (AR) | Regelung im Kanton Appenzell Innerrhoden (AI) |
| Leinenpflicht | Keine generelle Pflicht im Wald. | Keine generelle Pflicht im Wald. |
| Öffentlicher Verkehr | Leinenpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben (Art. 8 HuG). | Keine kantonalen Vorgaben; Regeln der Betreiber gelten. |
| Rasselisten | Nein. Keine Rasselisten oder Verbote. | Nein. Keine Rasselisten oder Verbote. |
| Maulkorb | Keine generelle Pflicht für Touristen. | Keine generelle Pflicht für Touristen. |
| Mutterkühe | Lokale Beschilderung beachten. | Lokale Beschilderung beachten. |
| Herdenschutz | Meldepflicht der Hunde an die Gemeinden. | Karte auf herdenschutzschweiz.ch prüfen. |
| Touristen-Steuer | Meldepflicht erst ab einem Aufenthalt von 3 Monaten (Amicus). | Meldepflicht erst ab einem Aufenthalt von 3 Monaten (Amicus). |
Datenquellen:
- Aufsicht: Veterinäramt Appenzell Ausserrhoden
- Aufsicht: Veterinäramt Appenzell Innerrhoden
- Rechtliches AR: Hundegesetz Ausserrhoden (Art. 8)
- Rechtliches AI: Hundegesetz Innerrhoden (Art. 5/6)
- Karten & Schutz: wildruhezonen.ch und herdenschutzschweiz.ch
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