Der Kanton Schwyz erstreckt sich von den Ufern des Vierwaldstättersees und Zürchsees bis hin zu imposanten Gipfeln wie den Mythen oder dem Voralpengebiet im Ybrig. Wer mit dem Hund in Schwyz unterwegs ist, trifft auf eine atemberaubende Naturlandschaft, muss aber eine besonders wichtige Regel beachten: Im Kanton Schwyz gilt im Wald und am Waldrand eine ganzjährige, generelle Leinenpflicht. Zudem erfordern die bekannten Herdenschutzgebiete im Pragelpass- und Ybrig-Gebiet erhöhte Aufmerksamkeit.
Wir haben direkt bei den zuständigen Schwyzer Behörden (Amt für Wald und Natur / Fachbereich Jagd und Wildtiere sowie Amt für Landwirtschaft) nachgefragt und alle Fakten für dich zusammengetragen.
Die Regelungen im Überblick
| Thema | Regelung im Kanton Schwyz |
| Leinenpflicht (Wald) | Generelle Leinenpflicht im Wald und am Waldrand – und zwar das ganze Jahr über (nicht nur während der Setzzeit). |
| Leinenpflicht (Allgemein) | Neben der generellen Leinenpflicht im Wald, gilt generell eine Leinenpflicht im Kanton und die Schwyzer Gemeinden können zusätzlich eigene lokale Bestimmungen erlassen (z. B. auf Schularealen oder in kommunalen Schutzgebieten). |
| Wildruhezonen | Rechtsverbindliche Schutzzonen umfassen die Eidgenössischen Jagdbanngebiete (EJB) sowie WZVV-Wildruhezonen. Hier gilt striktes Betretungsverbot bzw. Leinenpflicht. Verstösse werden mit Ordnungsbussen oder Verzeigungen geahndet. Mehr auf: map.geo.admin.ch. |
| Öffentlicher Verkehr | Es gelten die Standard-Vorgaben der Transportunternehmen (z. B. SBB, SOB, lokale Busse): Leinenpflicht, reduziertes Billet (2. Klasse) oder Hunde-Pass. Bergbahnen regeln die Mitnahme eigenständig. |
| Rasselisten | Keine kantonale Rasseliste im Kanton Schwyz vorhanden. |
| Maulkorb | Keine generelle kantonale Maulkorbpflicht. |
| Mutterkühe | Keine offiziellen kantonalen Karten vorhanden. Die Kennzeichnung erfolgt vor Ort direkt durch die Landwirte mittels Warn- und Hinweistafeln. |
| Herdenschutz | Erhöhte Präsenz von Herdenschutzhunden (HSH) auf Schwyzer Alpen: z. B. Fläschen-Wäni (Studen/Unteriberg), Obergross / Vorder Silberen (Fluebrig/Pragel) sowie Rätschtal Hilträteren (Bödmeren/Pfannenstock). Zudem fahrende Herden in Ausserschwyz (March) und Betriebe in Schwyz, Arth und Riemenstalden. |
| Touristen-Steuer | Keine kantonale Sonderregelung für Kurzaufenthalter. Die Zuständigkeit liegt bei den einzelnen Einwohnergemeinden. |
Datenquelle: Mit freundlicher Unterstützung des Amtes für Wald und Natur (Fachbereich Jagd und Wildtiere) sowie des Amtes für Landwirtschaft (Koordination Herdenschutz) des Kantons Schwyz.
Stand: 2026.
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