Der Kanton Luzern besticht durch seine Kombination aus tiefblauen Seen und markanten Alpengipfeln wie dem Pilatus oder der Rigi. Damit du bei deiner nächsten Tour in der Zentralschweiz entspannt und rechtssicher unterwegs bist, haben wir die wichtigsten Fakten direkt beim Veterinärdienst sowie der Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern abgefragt.
Hier findest du alle Regelungen von der saisonalen Leinenpflicht bis hin zum Herdenschutz kompakt zusammengefasst für deine Reiseplanung.
Die Regelungen im Überblick
| Thema | Regelung im Kanton Luzern |
| Leinenpflicht (Wald) | Strikte Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis zu 50 Meter vor dem Waldrand (Setzzeit). |
| Leinenpflicht (Allgemein) | Pflicht in öffentlich zugänglichen Lokalen (Wirtschaften, Läden), Naturschutzgebieten, Parkanlagen, ÖV und auf verkehrsreichen Strassen. Läufige, bissige oder kranke Hunde müssen immer an die Leine. Achtung: Im Kanton Luzern liegt das eidg. Jagdbanngebiet Tannhorn und das Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos, in beiden Gebieten gilt ebenfalls eine ganzjährige Leinenpflicht. Bei Nicht-Beachten wird dies mit einer Ordnungsbusse geahndet. |
| Wildruhezonen | Ganzjährige Leinenpflicht in offiziellen Wildruhezonen. Missachtungen werden verzeigt (Anzeige). Signalisiert an den Hauptzugängen. |
| Öffentlicher Verkehr | Strikte Leinenpflicht in Fahrzeugen und an Haltestellen. Bergbahnen können eigene, strengere Regeln festlegen. |
| Rasselisten | Keine Rasselisten im Kanton Luzern. |
| Maulkorb | Maulkorbpflicht gilt nur für offiziell als bissig eingestufte Hunde oder bei behördlicher Anordnung. |
| Mutterkühe | Keine offiziellen Karten oder digitalen Register vorhanden. Es gilt die Eigenverantwortung der Halter. |
| Herdenschutz | Präsenz vor allem in den alpinen Zonen. Interaktive Karte der Fachstelle Herdenschutz beachten! |
| Touristen-Steuer | Keine Meldepflicht bei den Gemeinden für Touristen und Kurzaufenthalter. |
Datenquelle: Mit freundlicher Unterstützung des Veterinärdienstes des Kantons Luzern sowie der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Abteilung Natur, Jagd und Fischerei). Stand: 2026.
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