Das Wallis lockt mit seinen majestätischen Viertausendern und unendlichen Wanderwegen. Doch wenn du hier mit deinem vierbeinigen Freund unterwegs ist, musst du einige kantonale Besonderheiten beachten, die es so in der restlichen Schweiz kaum gibt.
Ich habe direkt bei den Walliser Behörden und Landwirtschaftsverbänden nachgefragt, damit dein Wanderurlaub mit deinem Hund sicher und entspannt verläuft.
Die Regelungen im Überblick
| Thema | Regelung im Kanton Wallis |
| Leinenpflicht allgemein | Aktuell keine allgemeine Leinenpflicht (z. B. während der Brutzeit). Aber: In Schutzgebieten obligatorisch. Karte der Biotope im Kanton Wallis Schutzzonen für die Fauna (SCPF) |
| Leinenpflicht auf Wanderwegen | Keine kantonale Regelung, liegt in der Hoheit der Gemeinden. Lokale Beschilderung beachten! |
| Öffentlicher Verkehr | Keine kantonalen Regeln. Jedes Transportunternehmen (z. B. Bergbahnen) bestimmt die Regeln selbst. |
| Rasselisten | 12 Rassen sind verboten (Zur Liste)! Kurzaufenthalte (<30 Tage/Jahr) sind erlaubt, aber es gilt absolute Leinen- und Maulkorbpflicht auf öffentlichen Strassen. |
| Maulkorb | Pflicht für die 12 gelisteten Rassen auf öffentlichem Grund. Im ÖV gelten die Regeln der Transportunternehmen. |
| Mutterkühe | Keine zentralen Karten. Warnschilder vor Ort beachten und Weiden grossräumig umgehen. |
| Herdenschutz | Erhöhte Präsenz in vielen Sömmerungsgebieten. Spezielle Verhaltensregeln beachten! Es gibt eine Interaktive Karte: Einsatzgebiete von Herdenschutzhunden. |
| Touristen-Steuer | Meldepflicht und Steuer fällig ab einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten. Steuerverordnung des Kantons Wallis (Art. 2) |
Datenquellen:
- Offizielle Auskunft: Kantonales Veterinäramt (SCAV) Wallis, Stand 2026.
- Landwirtschaftliche Daten: Dienststelle für Landwirtschaft (Amt für Viehwirtschaft) & Oberwalliser Bauernvereinigung.
- Rechtliche Grundlage: Gesetz über das Halten von Hunden (Kanton Wallis) & Steuerverordnung Art. 2.
Wichtige Zusatzinfos für das Wallis:
- Rassenverbote: Im Wallis sind 12 Hunderassen verboten. Für Touristen (Aufenthalt < 30 Tage) gilt für diese Rassen eine strikte Leinen- und Maulkorbpflicht auf öffentlichen Wegen.
- Herdenschutz: Das Wallis ist Haupteinsatzgebiet für Schutzhunde. Prüfe vor jeder Tour die aktuelle HSH-Karte.
- Wildruhezonen: Auch ohne generelle Leinenpflicht im Wald ist das Anleinen in markierten Schutzgebieten (Biotope/Wildruhezonen) gesetzlich vorgeschrieben.
Karte der Biotope im Kanton Wallis
Schutzzonen für die Fauna (SCPF)
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